Der Siegeszug des Remote-Dolmetschens hält an. Bei immer mehr Konferenzen finden sich die Dolmetschteams in einem Hub zusammen, um auf Entfernung Sitzungen zu dolmetschen, deren Teilnehmer sich einzeln aus ihren Büros zuschalten. Sicher wird für die absehbare Zeit ein Großteil der Konferenzdolmetscheinsätze in Deutschland so aussehen (eine Handreichung zu diesem Thema werde ich in den kommenden Wochen auf dieser Webseite verfügbar machen).
Anders sieht die Lage in der Justiz aus. Dabei sind dort viel mehr Dolmetscher*innen tätig als im Konferenzbereich. Die Datenbank der Justizdolmetscher und Übersetzer listet bundesweit über 12600 Dolmetscher*innen (im Vergleich: der VKD im BDÜ e.V. hat über 700 Mitglieder). Diese arbeiten nicht nur in den herkömmlichen internationalen Konferenzsprachen, sondern auch in den Sprachen des globalen Südens, den sogenannten „kleinen“ Sprachen oder Dialekten. Nicht überraschend in einem internationalen Land wie Deutschland: der Artikel 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes sichert jedem/jeder Prozessbeteligten, der/die des Deutschen nicht hinreichend mächtig ist, das Recht auf einen Dolmetscher. In der Justiz arbeiten beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher*innen außerdem u.a. für die Polizei, bei Mandantengesprächen von Rechtsanwält*innen oder bei Gefangenenbesuchsterminen in JVAs.
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